Der Ablauf im Überblick
Vom Erstkontakt bis zur letzten Sitzung
Was in einer Therapie auf euch zu kommt und wie das Ganze abläuft erfahrt ihr im nachfolgenden Text.
Der erste Schritt
Der erste Schritt ist, einen Termin mit mir zu vereinbaren, entweder per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular.
Das Erstgespräch
Grundsätzlich ist für ein Erstgespräch das Einverständnis aller Sorgeberechtigen notwendig. Dies gilt insbesondere, wenn die Sorgeberechtigen getrennt leben, das Sorgerecht aber gemeinsam ausüben.
Sollte ein:e Sorgeberechtigte:r beim Erstgespräch nicht dabei sein können, bitte ich euch, vorab Bescheid zu geben.
Wir können gemeinsam überlegen, in welcher Konstellation das Erstgespräch am sinnvollsten ist.
Erste Gespräche dienen dazu, sich gegenseitig kennenzulernen, um zu klären, ob eine Zusammenarbeit passen könnte und ob eine Psychotherapie überhaupt sinnvoll ist.
Was muss mitgebracht/geklärt werden?
Bitte bringt die Versichertenkarte des/der Kindes oder Jugendlichen mit. Eine Überweisung braucht ihr nicht.
Seid ihr privat oder beihilfeversichert, erkundigt euch bitte noch vor dem Erstgespräch bei eurer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle nach den jeweiligen Versicherungs- und Tarifbedingungen oder Beihilfevorschriften und klärt ab, ob und inwieweit die Therapiekosten erstattet werden. Bitte beantragt die notwendigen Formulare.
Dauer und
Häufigkeit
Im Allgemeinen 50 Minuten, in besonderen Fällen länger. I.d.R. einmal wöchentlich, bei besonderem Bedarf öfters.
Gruppenstunden dauern 100 Minuten, in Ausnahmefällen 50 Minuten. Die Häufigkeit der Gruppenstunden variiert je nach Gruppe.
Ist die Therapie
die richtige?
Wichtig ist, dass wir uns erst einmal kennenlernen. Findet heraus, ob ihr euch bei mir wohl und verstanden fühlt.
Dazu können die Sprech- (nur bei gesetzlich Versicherten) und Probatorikstunden genutzt werden.
Besteht die Überlegung zur Teilnahme an einer Gruppentherapie (3-9 Teilnehmer:innen), kann die Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung genutzt werden.
Eine Psychotherapie macht nur Sinn, wenn Patient:in und Therapeut:in eine tragfähige therapeutische Beziehung zueinander aufbauen können. Es ist absolut in Ordnung, wenn ihr weitere Therapeuten / Therapeutinnen vor eurer Entscheidung kennenlernen möchtet.
Dauer der Verhaltens-therapie
Je nach Anzahl der voraussichtlich benötigten Stunden, kann ein Antrag auf Kurz- (12 bzw. 24 Sitzungen) oder Langzeittherapie (60 Sitzungen) bei der Krankenkasse gestellt werden. Die Krankenkasse entscheidet über die Bewilligung der Stunden.
In besonderen Fällen kann (sofern ihr gesetzlich versichert seid) direkt mit einer Akuttherapie begonnen werden. Diese kann ohne Genehmigung der Krankenkasse erfolgen.
Eine Psychotherapie kann natürlich auch vor dem Verbrauch aller bewilligten Stunden beendet werden. Die letztliche Dauer richtet sich nach dem Behandlungsverlauf und -erfolg.