An wen richtet sich mein Angebot?
An Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis zum vollendeten 21. Lebensjahr).
Je nach Alter könnt ihr mit oder ohne Begleitung der Sorgeberechtigen zu mir kommen.
Als Jugendliche:r ab dem vollendeten 15. Lebensjahr könnt ihr euch in Ausnahmefällen selbst für eine Therapie entscheiden (sofern ihr gesetzlich versichert seid).
Je nach Alter des:der Kindes oder Jugendlichen werden die Bezugspersonen unterschiedlich stark einbezogen.
Was kann in einer Therapie behandelt werden?
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Ängste (u.a. Agoraphobie, Soziale Phobien, Spezifische Phobien; Panikstörung, Trennungsangst, Leistungsangst, Generalisierte Angststörung)
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Affektive Störungen (u.a. Manische Episode, Depressive Episode, Bipolare affektive Störung)
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Belastungsstörungen (u.a. Akute Belastungsreaktion, Posttraumatische Belastungsstörungen, Anpassungsstörung, Dissoziative Störungen)
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Somatoforme Störungen (u.a. Somatisierungsstörung, Hypochondrische Störung, Somatoforme autonome Funktionsstörung, Anhaltende Schmerzstörung)
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Ausscheidungsstörungen (Enuresis, Enkopresis) (ohne organische Ursache)
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Bindungsstörungen
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Elektiver Mutismus
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Tiefgreifende Entwicklungsstörungen (u.a. Autismus)
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Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung
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Essstörungen (u.a. Anorexie, Bulimie, Binge-Eating-Störung, Rumination, Pica)
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Schlafstörungen (u.a. Insomnie, Hypersomnie, Störung des Schlaf-Wach-Rhythmus, Schlafwandeln, Pavor nocturnus, Alpträume) (ohne organische Ursache)
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Sexuelle Funktionsstörungen (ohne organische Ursache)
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Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen (u.a. Glücksspiel, Brandstiftung, Stehlen, Trichotillomanie)
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Störungen der Geschlechtsidentität
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Psychische und Verhaltensauffälligkeiten in Verbindung mit der sexuellen Entwicklung und Orientierung
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Störungen der Sexualpräferenz
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Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen
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Ticstörung
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Zwangsstörung
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Frühkindliche Regulationsstörungen (Exzessives Schreien, Futterstörung, Schlafstörung)
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Störung des Sozialverhaltens
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Schulabsentismus und Schulverweigerung
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Alkohol-/ Drogenmissbrauch /-abhängigkeit
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Pathologischer Medienkonsum
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Selbstverletzendes Verhalten
Wer übernimmt die Therapiekosten?
1/ Gesetzlich Versicherte
Die Verhaltenstherapie gehört zu den „Richtlinienverfahren“ der kassenärztlichen Versorgung. Die Kosten für Diagnostik und Therapie werden bei gesetzlich Versicherten über die Kassenärztliche Vereinigung mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Dazu wird die Versichertenkarte benötigt. Bitte bringt diese in jedem neuen Quartal mit.
2/ Privat Versicherte
Bei privater Krankenversicherung oder Beihilfeversicherung erfolgt die Rechnungsstellung entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die privaten Krankenversicherungen und Beihilfen übernehmen erfahrungsgemäß die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Bitte erkundigt euch noch vor dem Erstkontakt bei eurer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle nach den jeweiligen Versicherungs- und Tarifbedingungen bzw. den Beihilfevorschriften und klärt ab, ob und inwieweit die Therapiekosten erstattet werden. Bitte beantragt die notwendigen Formulare. Leistungen, die über die von den Krankenkassen / Beihilfen zu erstattenden Leistungsangebote hinausgehen (z.B. Stellungnahmen, Befundberichte), würde ich euch - nach vorheriger Absprache - gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung stellen.
3/ Selbstzahler:innen
Solltet ihr die Kosten einer Psychotherapie selbst übernehmen wollen (Selbstzahler:innen), ist dies selbstverständlich auch möglich.
Die Kosten richten sich hier ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).